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Paul Schmudlach

Hartz-IV-Sanktionen teils verfassungswidrig

Eine Minderung um 60 oder gar 100 Prozent sei nicht zumutbar. 30 Prozent dürfen nach heutigem Urteil allerdings weiterhin gestrichen werden. Die Jobcenter können aber ab sofort je nach Einzelfall darauf verzichten. Außerdem darf die Kürzung nicht volle drei Monate aufrechterhalten werden, wenn der Betroffene sich einsichtig zeigt. Der Gesetzgeber muss die Vorschriften überarbeiten.

Der Kreisvorsitzende der LINKEN in Ostprignitz Ruppin Paul Schmudlach sagte dazu: Es gut ist, dass das Bundesverfassungsgericht endlich das bestätigt, wofür der großen Koalition in Berlin seit Jahren der Mut fehlt und was DIE LINKE schon seit dem Beginn der Hartz-IV-Gesetze sagt, nämlich dass die Sanktionierung nicht menschenwürdig ist und abgeschafft gehört. Auch in OPR gibt es immer noch zahlreiche Klagen gegen das kommunale Jobcenter und ihre angedrohten Sanktionen, von denen auch immer noch ein sehr großer Teil von den Bezieherinnen und Beziehern gewonnen werden. Wir fordern das Jobcenter OPR deshalb auf, ihre durch das Urteil erhaltenden Freiheiten zu nutzen, und auf Sanktionen zu verzichten.


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